AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SupSys GmbH

(nachfolgend SupSys genannt) 1. Allgemeines und Geltungsbereich Für den Geschäftsverkehr zwischen SupSys und dem Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. SupSys ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt SupSys nicht an, es sei denn SupSys hatte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Hinter dem Namen SupSys GmbH verbirgt sich ein rechtliches Unternehmen mit Eintrag im schweizerischen Handelsregister. 2. Leistung bzgl. EPSON® Click&More SupSys berät den Kunden beim Kauf von EPSON® Click&More. Der Kunde geht beim Kauf von EPSON® Click&More ein Vertragsverhältnis mit der EPSON Deutschland GmbH ein, wobei die AGBs und Vertragsbestimmungen der EPSON Deutschland GmbH gelten. 3. Angebot Die Angebote von SupSys in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für SupSys erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. 4. Preise SupSys kommuniziert dem Kunden den für das Produkt aktuell geltenden Referenzpreis. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten. 5. Bestellungen Bestellungen bei der SupSys können via Onlineshop, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Bestellung ist grundsätzlich gültig, wenn sie von der SupSys schriftlich bestätigt ist. Bei Auslieferung oder Abholung innerhalb drei Arbeitstagen nach Bestellungseingang erfolgt keine Auftragsbestätigung. 6. Lieferung Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch SupSys steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von SupSys durch Zulieferanten und Hersteller. Die SupSys übernimmt keine Haftung für Schäden aus verspäteten Lieferungen. Die Frachtkosten und die Verpackung sind in den Preisen nicht enthalten und gehen bis zu einem Rechnungsbetrag von CHF 5000.00 zu Lasten des Bestellers. Expresslieferungen werden zusätzlich verrechnet. Bei Teil- und Rückstandslieferungen werden keine Frachtkosten verrechnet. 7. Annahme der Lieferung Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann SupSys die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Reklamationen einer Lieferung sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ankunft der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. 8. Rücksendungen Rücksendungen (spätestens sieben Tage nach Lieferung) sind nur nach vorheriger Absprache mit der SupSys zulässig. Nach Ablauf der sieben Tage werden grundsätzlich keine Produkte mehr zurückgenommen. Rücksendungen haben stets in der Originalverpackung zu erfolgen. 9.  Garantie und Reparaturen Auf allen Produkten gilt die vom Hersteller vorgeschriebene Garantie. Die SupSys übernimmt keine über die jeweilige Herstellergarantie gehende Garantieverpflichtung. 10. Eigentumsvorbehalt Ein Eigentumsvorbehalt ist nach Art. 715 f. ZGB vorab zu vereinbaren. 11. Bezahlung Grundsätzlich gilt bei Erstkunden die Vorauszahlung, falls keine abweichenden Abmachungen getroffen wurden. Je nach Vereinbarung sind die Rechnungen per Nachnahme, bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart. Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Käufers per Paketpost oder Spedition, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SupSys über den Betrag verfügen kann. Checks werden keine angenommen. Bei Überschreiten der Zahlungstermine behält sich die SupSys das Recht vor, einen bankenüblichen Verzugszins zu berechnen und weitere Auslieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen. Während der Dauer des Verzugs ist SupSys jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.  Das Zurückhalten von Zahlungen auf Grund irgendwelcher Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. 12. Gerichtsstand / Verschiedenes Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Greppen, Gerichtsstand ist Luzern. Die SupSys ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu beklagen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle älteren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Greppen, 05.03.2010 (Ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen) Sie können hier unsere AGBs als pdf-Datei downloaden:

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